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Ausstellungsbedingungen über die Durchführung einer Salonausstellung im Kunstverein Ludwigsburg

Die ausstellenden Künstler werden nach einem Bewerbungsverfahren von einer Jury ausgewählt.

Die Ausstellung im Salon findet im UG im Gewölbe, dem zweiten Ausstellungsraum des Kunstvereins im MIK statt.

Der Kunstverein eröffnet die Ausstellung durch ein Mitglied des Beirates oder des Vorstands.
Die Einführungsrede übernimmt der Künstler oder ein vom ihm beauftragter Redner.
Die Bewirtung übernimmt der Kunstverein.

Es gibt eine standardisierte Einladung, die mit dem Versand des Kunstvereins an alle Mitglieder und die Adressenliste für Öffentlichkeitsarbeit verschickt wird. Die Ausstellung wird auf unserer Internetseite veröffentlicht. Der Künstler erhält 100 Einladungskarten, die er an seine Adressen selbst versenden kann.

Der Raum im UG dem Gewölbe, der zweiten Ausstellungsraum des Kunstvereins, wird wie gesehen zur Verfügung gestellt. Nach dem Ende der Ausstellung muss er wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

Der Kunstverein bietet keine konservatorischen Bedingungen, die nach den allgemein üblichen Regeln für einen Ausstellungsraum gelten. Der/die Künstler/in muss selbst abschätzen, ob seine/ihre Arbeiten für diesen Raum geeignet sind. Beschädigungen, die eventuell aufgrund des Raumklimas entstehen muss der/die Künstler/in selbst verantworten.

Es gibt keine Aufsicht im Ausstellungsraum. Es gibt keine Versicherung der einzelnen Werke.
Die Ausstellungen im Salon werden mit einem festgelegten Höchstschadens und Einzelschadensbetrag versichert.

Transport und Rahmung etc. müssen vom Künstler/in selbst übernommen werden.
Unsere vorhandenen Rahmen können zur Verfügung gestellt werden, es werden aber keine zusätzlichen Rahmen unsererseits angeschafft. Die Beschriftung übernimmt der Künstler.

Der Termin für die Hängung muss mit dem Kunstverein rechtzeitig abgesprochen werden, ebenso die Abholung der Arbeiten mit einer anschließenden Raumabnahme.

Die Abrechnung der Katalog oder Bildverkäufe findet nach Ende der Ausstellung statt.
Bei einem Verkauf eines Kunstwerks bekommt der Kunstverein 15 %.

Der Kunstverein stellt den Ausstellenden Künstler/in folgendes kostenlos zur Verfügung:

Raum und Aufsicht
Erstellen der Einladungskarte
Pressearbeit in der regionalen Tagespresse
Veröffentlichen der Ausstellung in den Veranstaltungskalender
Versand der Einladung an circa 800 Haushalte
Auslegen der Einladungskarten

Hierfür werden folgende Unterlagen vom Künstler zur Verfügung gestellt:

  • Ein Bild für die Einladungskarte
  • Drei weiter Bilder in digitaler Form für die Presse und Internetseite (TIFF oder JPG, mit mindestens 300 dpi bei circa 12 × 18 cm, Name des Fotografen, Titel des Bildes, Rechte für den Kunstverein, dieses Bild im Zusammenhang mit der Ausstellung und für die Archivierung kostenlos veröffentlichen zu dürfen. Wenn möglich Vorlage in Papierform für Druckabgleich.)
  • Titel der Ausstellung
  • Name des/der Künstlers/in bzw. der Gruppe
  • Name des Redners
  • Termin Künstlergespräch in Abstimmung mit dem Kunstverein
  • Infotext Presse mit 30 – 60 Worte
  • Ein Pressetext, Text für die Internetseite und das Jahresprogramm
  • Liste der ausgestellten Arbeiten mit Versicherungswert
  • Preisliste für Verkauf, falls gewünscht

Die Vollständigkeit der Unterlagen ist Vertragsbedingung. Die Ausstellung wird eventuell fotografisch vom Kunstverein dokumentiert. Der Kunstverein hat das Recht diese Bilder für seine Veröffentlichungen und zu Werbezwecken zu verwenden.